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Universität Graz Rechtswissenschaften Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht Neuigkeiten Kein Strohfeuer, sondern Dauerbrenner: Grenzüberschreitende Beweisaufnahme und Videokonferenzen
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Freitag, 19.01.2024

Kein Strohfeuer, sondern Dauerbrenner: Grenzüberschreitende Beweisaufnahme und Videokonferenzen

"Aktuelles zur europäischen Beweisaufnahmeverordnung" – Webinar im Rahmen des EU-Projekts DIGI-GUARD.

In der thematisch passenden Form eines Webinars präsentierte das Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht unter der Leitung von Univ.-Prof.in Dr.in Bettina Nunner-Krautgasser am 19. Jänner 2023 „Aktuelles zur europäischen Beweisaufnahmeverordnung“. Die Veranstaltung fand im Rahmen des EU-Projekts DIGI-GUARD statt, das von der Universität Maribor koordiniert wird und an dem die Universität Graz – wie bereits bei zahlreichen vorangegangenen Projekten – beteiligt ist.

Nach der Eröffnung durch den Vize- und Forschungsdekan der REWI Graz, Univ.-Prof. Dr. Walter Doralt, und Bettina Nunner-Krautgasser gab Univ.-Ass. Mag. Wolfgang Braza einen kurzen Überblick über die Inhalte und den Status quo des Projekts sowie einen Ausblick auf die kommenden Forschungsaktivitäten. Daraufhin stellte Univ.-Ass. Mag. Stefan Königshofer in seinem Vortrag Entwicklung und Grundlagen der – neugefassten – europäischen Beweisaufnahmeverordnung (VO [EU] 2020/1783; „EuBVO 2020“) vor und nahm Stellung zu strittigen Fragen betreffend die Verordnung, aber auch das österreichische nationale Recht. Im Anschluss vertiefte Univ.-Ass.in Mag.a Christiane Fink einen wesentlichen Punkt, nämlich den Einsatz von Videokonferenzen bei der Beweisaufnahme sowohl aus nationaler als auch aus internationaler Perspektive. Neben den Regelungen der EuBVO 2020 thematisierte sie dabei auch den neuen § 132a ZPO, der seit ca einem halben Jahr Videokonferenzen – dauerhaft – im österreichischen Zivilverfahrensrecht verankert.

Im Anschluss an die Vorträge fand eine Round-Table-Diskussion zur europäischen Beweisaufnahmeverordnung unter der Moderation von Bettina Nunner-Krautgasser statt, an der neben den beiden Referent:innen auch der neue Honorarprofessor des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht, RA Hon.-Prof. Dr. Alexander Klauser, teilnahm. Aufbauend auf spannenden Erzählungen aus dessen anwaltlicher Tätigkeit wurden Grundfragen der grenzüberschreitenden Beweisaufnahme, mögliche Kritikpunkte an der EuBVO 2020 und dem nationalen Recht sowie Perspektiven für die Weiterentwicklung des Beweisaufnahmerechts im Besonderen und des europäischen Zivilverfahrensrechts im Allgemeinen diskutiert.

Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht

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