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Mittwoch, 29.03.2023

Finanzierung der Sanierung durch Gesellschafter

Von links: Dr. Clemens Jaufer, Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser, Rat Mag. Kathrin Poltsch, Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M. (NYU). (Foto: Uni Graz/Königshofer)

Erste Veranstaltung der Plattform WIS im Jahr 2023.

Die Plattform für Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht, geleitet von RA Dr. Clemens Jaufer, Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser und ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Gerhard Schummer, veranstaltet auch 2023 wieder eine Reihe von Vorträgen. Zum Generalthema „Finanzierung der Sanierung“ finden im Laufe des Jahres drei Veranstaltungen statt, die unterschiedliche Aspekte des Themas beleuchten.

Der erste dieser Vorträge fand am 23. März im Festsaal des Meerscheinschlössls in Graz statt: Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M. (NYU) und Dr. Clemens Jaufer erörterten in der Form eines kurzweiligen Zwiegesprächs die „Finanzierung der Sanierung durch Gesellschafter“. Mit Marie-Agnes Arlt hatte der Grazer Sanierungsexeperte Clemens Jaufer dabei eine profunde Kennerin des Gesellschaftsrechts an seiner Seite, die dem interessierten Publikum auch komplexe gesellschaftsrechtliche Vorgänge anschaulich machen konnte.

Als Ausgangspunkt diente eine Analyse der Unternehmenskrise: Relevante Parameter sind dabei unter anderem das Ausmaß der Krise, die Anzahl der Gesellschafter und deren Zusammensetzung, die Ausgestaltung der Geschäftsführung sowie die Verbindungen zu Geschäftspartnern, Banken etc. Entwickelt sich die Unternehmenskrise von einer anfänglichen Strategiekrise über eine Ertragskrise zu einer Liquiditätskrise, steht das Unternehmen am Rande der Insolvenz. In der Folge wurden daher unterschiedliche Sanierungsinstrumente im Überblick dargestellt und näher auf die finanzwirtschaftliche („finanzielle“) Sanierung eingegangen. Dabei kann man eigen- und fremdkapitalorientierte Maßnahmen unterscheiden; bei Ersteren wiederum Bilanzmaßnahmen und materielle Maßnahmen. So kommt die Auflösung von freien Rücklagen ebenso in Betracht wie eine vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß § 59 GmbHG; es können noch nicht geleistete Einlagen eingefordert werden und Nachschusspflichten bestehen. Ein Gesellschafterdarlehen, das in der Krise gewährt wird, gilt nach dem EKEG als Eigenkapital ersetzend; davon ist ein Gesellschafterzuschuss („Sanierungszuschuss“) zu unterscheiden. Viel Platz wurde auch der Kapitalerhöhung eingeräumt; insbesondere das zeitliche Zusammenspiel des Kapitalerhöhungsprozederes mit der insolvenzrechtlichen „60-Tage-Frist“ wurde ausführlich und anschaulich dargestellt.

Nach einigen bereits während des Vortrags eingeworfenen Fragen führte im Anschluss Mag. Kathrin Poltsch, Insolvenzrichterin des LGZ Graz, durch eine spannende Diskussion. Nachdem alle offenen Fragen geklärt waren, klang der Abend bei einem Buffet gemütlich aus.

Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht

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