Dissertationen

Bei der Vergabe von Dissertationen sind zunächst die Kapazitäten bei den zur Betreuung berechtigten ProfessorInnen gem §§ 98 (12) und 103 UG zu erfragen. Ansonsten gelten die Vergaberichtlinien wie bei Diplomarbeiten.
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Bei der Vergabe von Dissertationen sind zunächst die Kapazitäten bei den zur Betreuung berechtigten ProfessorInnen gem §§ 98 (12) und 103 UG zu erfragen. Ansonsten gelten die Vergaberichtlinien wie bei Diplomarbeiten.
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