Die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht kann mit hohen Kosten verbunden sein. Um die finanziellen Hürden der Rechtsdurchsetzung zu umschiffen, stellt die Einschaltung eines Prozesskostenfinanzierers oftmals die einzige Lösung dar. Dieser übernimmt in weiterer Folge das gesamte Prozesskostenrisiko des Klägers; im Gegenzug dafür erhält er einen vereinbarten Anteil am Prozesserlös.
Dr. Alice Fremuth-Wolf konnte zu Beginn der Veranstaltung – aufgrund ihrer Tätigkeit als österreichischer Market Head bei NIVALION – wertvolle Einblicke in die Praxis eines Prozesskostenfinanzierers bieten. Von der Finanzierungsanfrage bis hin zur Verfahrensführung beleuchtete sie in ihrem Vortrag den gesamten Ablauf einer Prozessfinanzierung.
Über das heikle Verhältnis der Prozessfinanzierung zum anwaltlichen Berufsrecht referierte RA Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko, wobei insbesondere die Frage thematisiert wurde, wann ein Prozessfinanzierer als „Rechtsfreund“ iSd § 879 Abs 2 Z 2 ABGB zu qualifizieren ist und in weiterer Folge eine unzulässige Streitanteilsvereinbarung („pactum de quota litis“) vorliegt.
Im Anschluss führte Univ.-Prof. Dr. Christian Aschauer das Publikum in die Praxis der Prozessfinanzierung bei nationalen und internationalen Schiedsverfahren ein. Im Fokus seines Vortrages standen die Unterschiede bei der Finanzierung der Prozesskosten eines Schiedsverfahrens zu jener eines (innerstaatlichen) Zivilprozesses.
Die abschließende Round Table Discussion der Vortragenden, welche durch spannende Fragen aus dem Publikum – sowohl online als auch in Präsenz – angeregt wurde, rundete die Veranstaltung ab.