Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde der Schiedsgerichtsbarkeit,
es freut mich sehr, Sie zu einem Gastvortrag von Herrn HR Univ.-Prof. Dr.
Matthias Neumayr zum Thema „Die Aufhebung von Schiedssprüchen gemäß §
611 ZPO und das Schiedsspruch-Aufhebungsverfahren beim OGH“ einzuladen.
Gemäß dem SchiedsRÄG 2013 ist in Österreich der OGH für die Klage auf Aufhebung
eines Schiedsspruchs zuständig. Es besteht damit in Schiedsspruch-
Aufhebungssachen der gleiche privilegierte Zugang zum Höchstgericht wie in der
Schweiz, einem der international führenden Schiedsplätze (zum SchiedsRÄG
2013 und zur Einstimmung auf den Gastvortrag vgl den beiliegenden Aufsatz,
veröff in b-Arbitra 2014, 9-27).
Herr HR Univ.-Prof. Dr. Neumayr ist Mitglied des für Schiedsspruch-
Aufhebungssachen zuständigen 18. Senats des Obersten Gerichtshofs und kann
aus erster Hand über die Erfahrungen mit dem SchiedsRÄG 2013 berichten. Er
war zudem an mehreren EU-Projekten in den Westbalkanstaaten beteiligt und ist
seit 2013 Universitätsprofessor im Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg
mit der Lehrbefugnis für Zivilverfahrensrecht.
Der Gastvortrag mit anschließender Diskussion findet am 10.06.2016 von
10:15 bis 11:15 im HS 15:12 im Rahmen der Vorlesung „Austrian Arbitration
Law in the Context of International Institutional Arbitration“ in deutscher Sprache
statt. Es wird um pünktliches Erscheinen gebeten.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen
bitte ich höflich um Anmeldung bis zum 08.06.2016 per Email an die Adresse
bettina.friedl@uni-graz.at.
Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. Dr. Christian Aschauer
-->> Einladung