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Dienstag, 17.06.2025

Familienunternehmen zwischen Österreich und Ungarn

Land Steiermark Senior Fellow Dr. habil. Balázs Arató präsentierte seine Forschungsergebnisse an der REWI Uni Graz. ©Foto: Uni Graz/Koenigshofer

Foto: Uni Graz/Koenigshofer

Land Steiermark Senior Fellow Balázs Arató präsentierte die Ergebnisse seiner rechtsvergleichenden Forschung zur rechtlichen Situation von Familienunternehmen in Österreich und Ungarn.

Das Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht wurde in den vergangenen zwei Monaten von Dr. habil. Balázs Arató als Gastforscher verstärkt, der im Rahmen eines Land Steiermark Senior Fellowships an der REWI Uni Graz tätig war. Zum Ende seines Aufenthalts präsentierte er die Ergebnisse seiner zweimonatigen rechtsvergleichenden Forschung in einem Gastvortrag, der in die Vorlesung Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht integriert wurde. Unter dem Titel „Rechtstechnische Lösungen zur Charakterbewahrung von Familienunternehmen. Eine Rechtsvergleichung“ setzte Dr. Arató sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Familienunternehmen in Österreich und Ungarn auseinander.

Dabei hielt er schon zu Beginn fest, dass der Begriff „Familienunternehmen“ nicht einheitlich definiert sei und es daher gewisse Unschärfen in der wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Thema gäbe. Dr. Arató erörterte die Rolle und Bedeutung von Familienunternehmen und ging dabei auch auf historisch gewachsene Unterschiede zwischen Österreich und Ungarn ein; die Jahrzehnte des Sozialismus hätten die Entwicklung und das Fortbestehen ostmitteleuropäischer Unternehmen unterbrochen und erheblich gehemmt.

Familienunternehmen würden grundsätzlich das Ziel verfolgen, über Generationen hinweg zu bestehen; Dr. Arató verwendete hierfür den anschaulichen Begriff der „Charakterbewahrung“. Im Folgenden legte er die wesentlichen Ergebnisse seiner Forschung zu rechtstechnischen Lösungen dar, die verwendet werden, um Geschäftsanteile innerhalb der Familie zu halten. Dabei zeigte er insbesondere Unterschiede bei der Ausgestaltung bestimmter einseitiger Gestaltungsrechte zwischen Österreich und Ungarn, aber auch Möglichkeiten zur konkreten Umsetzung solcher Lösungen in Gesellschafts- oder Syndikatsverträgen auf. Als Ergebnis hielt Dr. Arató fest, dass komplexe rechtstechnische Lösungen für die Charakterbewahrung von Familienunternehmen am wirksamsten umgesetzt werden können, indem eine Verpflichtung für den Fall der Nichterfüllung mit einem einseitigen Gestaltungsrecht abgesichert wird.

Der spannende Vortrag gab den Studierenden und den Teilnehmenden aus Wissenschaft und Praxis einen unmittelbaren Einblick in die Forschung, die an der REWI Uni Graz passiert – und auch in Zukunft passieren wird; Institutsleiterin Univ.-Prof.in Dr.in Bettina Nunner-Krautgasser gab zum Abschluss bekannt, dass für die Zukunft eine engere Kooperation mit Dr. Arató und der Károli Gáspár Universität in Budapest geplant ist. Wir freuen uns schon auf gemeinsame Projekte!

Erstellt von Stefan Königshofer

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