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Montag, 27.05.2024

Die FlexCo und ihre Auswirkungen im Berufsrecht

Ein Foto von Michael Kropiunig

RA Dr. Michael Kropiunig, Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer

Das Forschungszentrum für Berufsrecht (ZBR) rückt die Auswirkungen des FlexKapGG auf das Sondergesellschaftsrecht und die Berufsbefugnisse der Rechts- und Wirtschaftsberatung durch eine Aus- und Weiterbildungsveranstaltung für Praktiker:innen weiter in den Fokus.

Die Veranstaltungsreihe BERUFSRECHTaktuell des ZBR machte ihrem Namen am 27. Mai alle Ehre: Mit der FlexCo stand ein brandaktuelles Thema im Zentrum der von der Leiterin des Zentrums, Univ.-Prof.in Dr.in Bettina Nunner-Krautgasser, und dessen Mitbegründer, RA Hon.-Prof. Dr. Gernot Murko, organisierten Veranstaltung. Getreu dem Untertitel wurden dabei insbesondere (neue) Möglichkeiten und Grenzen im Berufsrecht erörtert. Der Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, RA Dr. Michael Kropiunig, hob in seinen Grußworten die Bedeutung der berufsrechtlichen Forschung hervor und unterstrich die Dynamik der Materie; anhand des folgenden Vortragsprogramms zur FlexCo wurde diese den Anwesenden eindrucksvoll vor Augen geführt.

 

Eine fundierte Einführung in die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen gab Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner (Institut für Unternehmensrecht und internationales Wirtschaftsrecht, Universität Graz) in seinem Vortrag „Die FlexCo als neue Rechtsform“. Als mögliche Problemfelder für die Zukunft identifizierte er dabei vor allem die Regelungen zum Mitverkaufsrecht der Unternehmenswert-Beteiligten und die Frage nach der Haftung der Gründungsgesellschafter, insbesondere nach deren Ausscheiden aus der Gesellschaft.

 

Der Frage, ob die FlexCo auch als Gesellschaftsform für eine Rechtsanwaltsgesellschaft in Frage kommt, widmete sich RA Hon.-Prof. Dr. Gernot Murko im ersten Teil seines Vortrags. Er kam zum Schluss, dass die FlexCo eine chancenreiche Rechtsform für die anwaltliche Berufsausübung darstellt und eine nähere Auseinandersetzung mit ihr jedenfalls lohnend ist. Im Anschluss ging er auf die Anteilsübertragung durch eine rechtsanwaltliche Privaturkunde ein und beleuchtete dabei insbesondere die Unterschiede zwischen Verfassung und Errichtung einer solchen Urkunde sowie die Voraussetzungen, die § 12 FlexKapGG aufstellt.

 

Nach der Pause referierte der Vizepräsident der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Mag. Alexander Winkler, über notarielle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der FlexCo. Ein ausführlicher Überblick über die notariellen Urkundsformen schaffte die nötige Basis für eine intensive Auseinandersetzung mit den Urkundsformen im FlexKapGG, unter anderem für Gründung, Kapitalerhöhung oder Übertragung von Anteilen. Eine Übersicht über mögliche Folgen von Verstößen gegen Formpflichten rundete den Vortrag ab.

 

Im letzten Vortrag des Abends setzte sich Mag. Thomas M. Egerth, Rechtsanwalt und Steuerberater in Wien, mit der FlexCo als neue Form der Berufsausübungsgesellschaft für Wirtschaftstreuhänder:innen und einer möglichen Erweiterung der Berufsbefugnisse auseinander. Im Zusammenhang mit der Beratung zur FlexCo durch Wirtschaftstreuhänder:innen ging er insbesondere auf mögliche Haftungsfolgen ein. Ein kleiner Exkurs zu aktuellen standesrechtlichen Herausforderungen, konkret zu Änderungen des WTBG 2017 im Kontext von COVID-19-Förderungen und Energiekostenzuschüssen, bildete den Schlusspunkt des Vortrags.

 

Der Abend klang bei einem Buffet aus; zahlreiche Fragen wurden auch in diesem Rahmen noch angeregt diskutiert. Unter den Gästen befand sich auch RA Dr. Keyvan Rastegar, LL.M., der intensiv in den Gesetzgebungsprozess zur FlexCo eingebunden war und Mitherausgeber sowie Co-Autor des ersten Kommentars zum FlexKapGG ist.

 

Das Forschungszentrum für Berufsrecht verabschiedet sich aber noch nicht in die Sommerpause: Bereits am 6. Juni steht die nächste Veranstaltung am Plan; im Rahmen der neuen Veranstaltungsreihe „Berufsrecht on demand“ in Kooperation mit der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer wird dabei das Informationsfreiheitsgesetz unter die Lupe genommen werden.

Forschungszentrum für Berufsrecht

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