Der diesjährige Fakultätstag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz stand unter dem Motto „Thinking Law Beyond Borders“. In dessen Rahmen gestaltete das Forschungszentrum für Berufsrecht (ZBR), geleitet von RA Univ.‑Prof. Dr. Gernot Murko und Univ.‑Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser, ein Nachmittagsprogramm, das mit der anwaltlichen Disziplinargerichtsbarkeit und der Geldwäscheprävention zwei wesentliche Themen des Berufsrechts in den Fokus rückte.
Prof. Dr. Christian Wolf (Institut für Prozess- und Anwaltsrecht, Leibniz Universität Hannover), der mit dem ZBR bereits seit dessen Gründung eng verbunden ist, bot mit seinem Vortrag einen Überblick über die Anwaltsgerichtsbarkeit in Deutschland; mit Erzählungen und Anekdoten aus seiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Anwaltsrechts zog er die Zuhörerinnen und Zuhörer in seinen Bann. Im Anschluss stellten Univ.-Ass. Mag. Stefan Königshofer und Proj.-Ass. Mag. Teresa Perner (Forschungszentrum für Berufsrecht, Universität Graz) kompakt die Grundlagen der anwaltlichen Disziplinargerichtsbarkeit in Österreich dar und wiesen auf umstrittene Punkte in Rechtsprechung und Lehre sowie auf Unterschiede zur deutschen Rechtslage hin.
Der zweite Teil des Nachmittags war mit der Geldwäscheprävention einem zentralen Forschungsthema des ZBR gewidmet: Unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner‑Krautgasser diskutierten Kristin Grasser, B.A. MBA, CSE (Landespräsidentin der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen für Kärnten), Dr. Siegfried Keller (Mitglied der Notariatskammer Steiermark) und RA Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko (Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten) über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention; insbesondere der Konflikt von umfassenden Meldepflichten bei Geldwäscheverdacht mit der den Mandanteninteressen dienenden Verschwiegenheitspflicht wurde dabei kritisch beleuchtet.
Neben Gästen aus den Standesvertretungen durfte das ZBR bei der Veranstaltung auch viele Studierende begrüßen: Ein Zeichen, dass die Bedeutung des Rechtsgebiets für die berufliche Zukunft auch dem „Nachwuchs“ bestens bewusst ist und ein starkes Signal für das ein Jahr nach seiner Gründung bereits bestens etablierte Forschungszentrum für Berufsrecht.