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Anmeldung / Eingangsvoraussetzungen


Bewerbung und Anmeldung


Bewerbungen für den nächsten Moot Court-Jahrgang im Studienjahr 2017/18 sind bis Ende August 2017 möglich!


(Nähere Informationen finden Sie hier)


Voraussetzung für die Teilnahme am Moot Court sind die Absolvierung der Fachprüfungen Bürgerliches Recht einschließlich Internationales Privatrecht (vorzugsweise:) und bzw. (erst in zweiter Linie:) oder Zivilgerichtliches Verfahren. Erforderlich und ausdrücklich erwünscht sind sehr gute Kenntnisse sowohl des bürgerlichen Rechts als auch des zivilgerichtlichen Verfahrensrechts (allenfalls auch durch intensives Studium während des Semesters) sowie – vor allem – die Bereitschaft zu überdurchschnittlichem Engagement.

Mag.iur. Mag.rer.nat. Mag.rer.soc.oec. Dr.iur.

Philipp Anzenberger

Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht



Andrea Höfler-Ritter

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon:+43 316 380 - 1093


Dienstag bis Freitag

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