Anmeldung / Eingangsvoraussetzungen
Bewerbung und Anmeldung
Bewerbungen für den nächsten Moot Court-Jahrgang im Studienjahr 2017/18 sind bis Ende August 2017 möglich!
(Nähere Informationen finden Sie hier)
Voraussetzung für die Teilnahme am Moot Court sind die Absolvierung der Fachprüfungen Bürgerliches Recht einschließlich Internationales Privatrecht (vorzugsweise:) und bzw. (erst in zweiter Linie:) oder Zivilgerichtliches Verfahren. Erforderlich und ausdrücklich erwünscht sind sehr gute Kenntnisse sowohl des bürgerlichen Rechts als auch des zivilgerichtlichen Verfahrensrechts (allenfalls auch durch intensives Studium während des Semesters) sowie – vor allem – die Bereitschaft zu überdurchschnittlichem Engagement.
Philipp Anzenberger
Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
Andrea Höfler-Ritter
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit