Fachprüfungen
Prüfungshinweise
Corona:
Bei orangem bzw. rotem Ampelstatus werden alle Prüfer*Innen auf online-Prüfungen umstellen.
Es wird geprüft:
- Zivilprozessrecht;
- Exekutionsrecht;
- Insolvenzverfahren;
- Außerstreitverfahren - Allgemeiner Teil sowie personen- und familienrechtliche Verfahren.
Die Studierenden werden einzeln geprüft; Grundkenntnisse des materiellen Rechts sind vorteilhaft.
ACHTUNG: Ab November 2021 werden die Neuerungen infolge der GREX und des RIRUG geprüft. Siehe Literaturangaben.
Etwaige Änderungen der Basisliteratur (Neuerungen) oder der Prüfungseinteilung werden umgehend auf der Homepage bekannt gegeben.
Die Prüfungseinteilung von Oktober 2021 bleibt auch für das Sommersemester 2022 aufrecht.
Bei etwaigen Fragen steht das Office Management jederzeit und gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Anmeldung/Abmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen
Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt durch UniGrazOnline innerhalb der Anmeldefrist.
Die PrüferInnenzuteilung erfolgt anhand der Matrikelnummer, maßgebend sind die beiden letzten Stellen der Matrikelnummer. → Einteilung nach Matrikelnummer (hochgeladen am 10.08.2021, gemäß §31 der Studienrechtlichen Bestimmungen)
Die Abmeldung von einer Prüfung ist jederzeit innerhalb der Anmeldefrist möglich. Eine spätere Abmeldung ist bis 48 Stunden vor Prüfungsbeginn per E-Mail an das zuständige Sekretariat zu melden.
Nach diesen 48 Stunden kann eine Abmeldung nur noch mittels ärztlicher Krankmeldung erfolgen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden Kandidaten erst wieder nach Ablauf von 8 Wochen oder erst zum übernächsten Termin neuerlich zur Prüfung zugelassen.
Das Institut vergibt KEINE Sonderprüfungstermine.
PrüferInnen
Wichtiges
ACHTUNG NEU! Einteilung nach Matr.Nr. im WS 21/22 + SS 22
(hochgeladen am 10.08.2021, gemäß §31 der Studienrechtlichen Bestimmungen)
Information: Die Einteilung bleibt auch für das Sommersemester 2022 aufrecht.