Ausbildungsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht

Ausbildungsziel
Der Ausbildungsschwerpunkt „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ wurde am 01.10.2016 von Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser und Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schummer gegründet und wird im Studienjahr 2016/17 erstmals angeboten. Dieser Ausbildungsschwerpunkt gibt Studierenden die Möglichkeit, sich fächerübergreifend mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung des Sanierungsaspekts zu befassen. Den Studierenden werden dabei sowohl wesentliche theoretische Kenntnisse als auch praxisbezogene Informationen vermittelt.
Ausbildungsplan
Um den Ausbildungsschwerpunkt „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ absolvieren zu können ist der Abschluss des Faches „Zivilgerichtliches Verfahren“ (7,5 ECTS), bestehend aus der Fachprüfung aus „Zivilgerichtliches Verfahren“, sowie des Faches „Unternehmensrecht“, bestehend aus der Fachprüfung aus „Unternehmensrecht“ (7,5 ECTS) notwendig.
Um den Ausbildungsschwerpunkt positiv abzuschließen sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 25 ETCS nachzuweisen, die wahlweise aus dem entsprechenden Lehrveranstaltungskatalog (UniGrazOnline) zu erbringen sind.
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!WICHTIG! - Anmeldung
Studierende, die den Ausbildungsschwerpunkt absolvieren möchten, werden gebeten, ihr Interesse beim Referat für Studium und Lehre zu bekunden. Bitte verwenden Sie dazu die entsprechenden Formulare auf der Homepage des Referats für Studium und Lehre. Dies gibt den SprecherInnen des Schwerpunktes die Möglichkeit, Sie durch gezielte Informationen und Einladungen zu Spezialveranstaltungen in den Schwerpunkt einzubinden. !WICHTIG!
Zertifikat
Über die erfolgreiche Absolvierung des Ausbildungsschwerpunktes wird Studierenden in der Studienplanversion 14W (in Kraft seit 01.10.2014) von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz ein Zertifikat ausgestellt. Ein entsprechender Antrag ist im Referat für Studium und Lehre abzugeben.