Sie alle haben sich in ihren Dissertationen auf hervorragende Weise mit Fragestellungen zum Insolvenz- und Sanierungsrecht befasst und wurden für ihre Arbeiten kürzlich geehrt: Die RechtswissenschafterInnen Dr. Philipp Anzenberger, Dr. Elke Heinrich und Dr. Johannes Wühl erhielten am Donnerstag, 12. März 2015, an der Karl-Franzens-Universität Graz den „Wissenschaftspreis der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte“.
Er wird von der „Plattform für Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht“ vergeben, die auf Initiative von Univ.-Prof. Bettina Nunner-Krautgasser vom Institut für Österreichisches und Internationales Zivilgerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht und Agrarrecht der Uni Graz, Ao. Univ.-Prof. Mag. Gerhard Schummer vom Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Uni Graz sowie RA Dr. Clemens Jaufer von der Kanzlei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH im Jahr 2010 in Leben gerufen wurde.
Johannes Wühl befasste sich in seiner Arbeit mit Sicherungsmehrheit und Wegfall einzelner Kreditsicherungsmittel. Elke Heinrich untersuchte die Bonitätsprüfung im neuen Verbraucherkreditrecht. Und Philipp Anzenberger analysierte die Insolvenzfestigkeit von Bestandverträgen. Der Wissenschaftspreis soll die Verbindung zwischen Wissenschaft und Praxis untermauern und herausragende Arbeiten fördern, die sowohl dogmatisch interessanten als auch praktisch bedeutsamen Themen gewidmet sind.
Nach der Preisverleihung – bei der Elke Heinrich durch O.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski vertreten wurde – fand die erste Vortragsveranstaltung der Plattform WIS statt, die sich mit dem Thema „Aktuelle Fragen zur Kapitalaufbringung“ auseinander setzte.